Drittanbietersperre – So schützen Sie sich vor hohen Kosten!

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Smartphones werden bei den Verbrauchern immer beliebter. Das liegt nicht nur daran, dass sie sehr vielseitig einsetzbar sind und neben dem Telefonieren und Senden sowie Empfangen von SMS auch als digitale Kamera, MP3 Player, Navi und anderes mehr eingesetzt werden können, sondern weil sie auch unzählige kleine Anwendungen, Apps genannt, aus dem Internet herunterladen können.

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Nicht alles ist kostenlos!

Die meisten der Apps bringen dem Kunden echten Nutzen und sind gratis oder verursachen nur einmalige Kosten beim Kauf bzw. der Installation. Der Verbraucher wird in der Regel vor der Installation deutlich darauf hingewiesen, dass ihm Kosten entstehen. Daneben gibt es jedoch immer wieder unseriöse Anbieter, die versuchen, Verbraucher mit Hilfe von scheinbar kostenlosen Apps abzuzocken. Die Mehrzahl der kostenlosen Apps finanzieren sich mit der Werbung fremder (dritter) Anbieter, die bei der Nutzung der App eingeblendet werden.

Gerät der Kunde dagegen an einen unseriösen Anbieter, reicht schon ein versehentliches Klicken auf ein Werbebanner aus, um ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen. So etwas gibt es zum Beispiel für Klingeltöne, Börsendienste, Nachrichtenticker, Online-Spiele, Erotikchats und ähnliche dubiose Angebote. Die Anbieter machen in der Regel den Kunden nicht auf entstehende Kosten aufmerksam, sondern verrechnen sie mit dem bestehenden Mobilfunkvertrag. So lange sie nicht ausufern, bezahlen viele dafür, ohne es zu merken, weil die Mehrheit der Verbraucher ihre Telefonrechnung nicht genau kontrolliert, sondern bestenfalls überfliegt.

Die Drittanbietersperre hilft

Weil diese Problematik Millionen von Menschen betrifft, hat die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert und bietet Verbrauchern die Möglichkeit, durch ihren Netzbetreiber eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Damit blockiert der Netzbetreiber das entsprechende Telefon für alle kostenpflichtigen Leistungen von Fremdanbietern. Seit Mai 2012 haben Verbraucher die Möglichkeit, diese Drittanbietersperre bei ihrem Mobilfunkanbieter einrichten zu lassen. Sie ist übrigens kostenlos. Nur bei der Aufhebung kann der Anbieter Kosten berechnen. Das wird aus Kulanz jedoch meist unterlassen, da der Wettbewerbsdruck auf dem Telekommunikationsmarkt groß ist.

Wie richten Verbraucher eine Drittanbietersperre ein?

Das ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Bei einigen kann dafür das Online Kundenportal genutzt werden, bei anderen muss man sich an den Kundendienst wenden. Das ist in der Regel sowieso die beste Methode. Die Netzbetreiber stellen ihren Kunden eine Hotline zur Verfügung, die in der Regel vom Mobiltelefon aus kostenlos angerufen werden kann. Die Mitarbeiter dort sind auf dem neuesten Stand und können den Kunden beraten, wie er die Drittanbietersperre für sein Telefon einrichtet oder übernehmen es sogar für ihn. Auf Wunsch kann die Sperrung jederzeit wieder beendet werden.

Was gilt es bei einer Drittanbietersperre zu beachten?

Die Sperrung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Deswegen empfiehlt es sich, besonders bei Smartphones für Kinder oder Jugendliche gleich von Anfang an eine solche Sperre einzurichten, da sie nicht nachträglich beantragt werden kann. Sind erst einmal Kosten durch eine sogenannte Abofalle entstanden, werden diese zunächst einmal durch den Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Es gibt verschiedene Arten der Drittanbietersperre. Bei einer teilweisen Sperrung sind einige kostenpflichtige Dienste immer noch nutzbar, bei einer Vollsperrung dagegen geht gar nichts mehr. Unter Umständen kann das auch ein Nachteil sein, weil es dann unmöglich wird, Parkscheine oder Fahrkarten (Handyticket) mit dem Mobiltelefon zu kaufen.

Fazit

Die Drittanbietersperre schützt Verbraucher vor Kosten, die durch Leistungen von Fremdanbietern entstehen, die unwissentlich gebucht werden. Sie ist kostenlos, wird aber nur auf Antrag eingerichtet. Bei jedem Netzbetreiber funktioniert das etwas anders. Auskunft gibt die entsprechende Hotline. Die Drittanbietersperre kann auf Wunsch jederzeit wieder beendet werden.