Aus gegebenem Anlass hier der Hinweis auf die Frage, ob eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate (nach deutschem Recht) zulässig ist, wie sie beispielsweise von manchem Allnet-Flat-Telefonanbieter verwendet wird.
Ausgangspunkt: Handyverträge mit zwei Jahren Laufzeit verlängern sich in aller Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn man nicht rechtzeitig seinen Vertrag kündigt. Ist diese Praxis also rechtens – oder ist sie es nicht?
Anknüpfungspunkt ist § 309 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in dem heißt es:
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
[…]9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
- a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
- b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder
- c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;
…Für die juristischen Laien unter uns mit anderen Worten:
- Erfasst sind Kauf-, Werk-, und Dienstverträge, die auf regelmäßige Leistungen gerichtet sein müssen. (auch ein UMTS-Vertrag oder Handyvertrag)
- Nach Ziff. a) ist eine erstmalige Laufzeit von mehr als zwei Jahren unzulässig.
- Eine stillschweigende Verlängerung von mehr als einem Jahr ist verboten, Ziff. b)
- Schließlich gilt nach Ziff. c), dass längere Kündigungsfristen als 3 Monate unzulässig sind – auch wenn die Klausel statt der Kündigung einen Widerspruch gegen die Vertragsverlängerung fordert
Kurzum: Es ist völlig einwandfrei, wenn sich der Handyvertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Länger geht aber nicht: Um mehr als ein Jahr darf ein Mobilfunkvertrag nicht ohne vorherige Zustimmung verlängert werden.
Anders sieht es aus, wenn man selbst tätig wird und nach zwei Jahren seinen Vertrag beim Anbieter verlängert, um zum Beispiel ein neues Handy zu bekommen: Dann ist es möglich, den Vertrag um zwei Jahre zu verlängern. Dazu ist es allerdings nötig, aktiv zu werden – eine automatische Verlängerung um zwei Jahre ist nicht erlaubt.